Wenn es nicht mehr geht, die eheliche Beziehung keine Zukunft hat, dann sollte es im Interesse beider Ehepartner liegen, sich möglichst einvernehmlich scheiden zu lassen. In der Mehrzahl der Fälle ist dies auch durchaus möglich. Doch nicht jeder scheint dieser Empfehlung zu folgen. Es gibt immer wieder Ehepartner, die sich durch die Trennung dermaßen verletzt, gedemütigt oder enttäuscht fühlen, dass sie glauben, den anderen bekämpfen und als Schuldigen bestrafen zu müssen. Er wird alles versucht den anderen zu besiegen oder über den Tisch zu ziehen. Doch wer trickst, muss damit rechnen, dass er selbst stolpert: Begegnen Sie 7 typischen schmutzigen Tricks bei der Scheidung, damit Sie nicht am Ende übrig bleiben:
7 „schmutzige“ Tricks bei Scheidungen: Trick 4
Der Partner zieht mit dem Kind ins Ausland
Nach der Scheidung besteht das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile für ein Kind fort. Ehegatten geben sich oft der Vorstellung hin, dass sie das gemeinsame Sorgerecht verhindern können, wenn sie mit dem Kind in eine andere Stadt oder gar ins Ausland umziehen. Die Entscheidung, mit dem Kind umzuziehen, missachtet die gemeinsame Obsorge und das damit einhergehende Aufenthaltsbestimmungsrecht, das beide Ehegatten gleichfalls nur in Übereinstimmung oder derjenige Elternteil in dessen das Kinde hauptsächlich betreut wird, ausüben können.
Tipp: Zieht der Ehegatte in eine weit entfernte Stadt, müssen auch die Interessen des Kindes berücksichtigt werden. Insbesondere geht es darum, dass das Kind nicht aus seiner gewohnten sozialen Umgebung ohne nachvollziehbare Gründe herausgerissen wird. Zieht der Ehegatte gar ins Ausland, kommt der Straftatbestand der Kindesentführung in Betracht. Sie könnten den Ex-Partner nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen verpflichten, das Kind nach Österreich zurückzuführen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wie dabei vorzugehen ist.