Wichtige Tipps & 7 Irrtümer beim Erben: Irrtum 7
1. **Häufig fehlendes Testament:** Viele Menschen verlassen sich darauf, dass das Gesetz die Verteilung ihres Nachlasses regelt und hinterlassen kein Testament.
2. **Unklarheiten bei der Erbfolge:** Ohne ein klares Testament können Streitigkeiten darüber entstehen, wer welchen Anteil des Erbes erhält. Dies führt oft zu Konflikten zwischen den Hinterbliebenen.
3. **Irrtümer und Missverständnisse:** Es gibt immer noch verbreitete Missverständnisse und falsche Annahmen über das Erbrecht, die zu zusätzlichen Problemen führen können.
4. **Kosten und Nervenbelastung:** Selbst wenn ein Testament vorhanden ist, können Fehler beim Verfassen zu rechtlichen und finanziellen Problemen für die Hinterbliebenen führen.
Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Nachlassplanung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls ein rechtsgültiges Testament zu erstellen. Dies kann dazu beitragen, Konflikte und Unsicherheiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird. Es ist auch hilfreich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Ehepaare haben verschiedene Möglichkeiten für ein Testament. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können ein gemeinsames Testament (auch als „Ehegattentestament“ bezeichnet) erstellen, um sich im Todesfall gegenseitig als Erben einzusetzen. Das Testament ermöglicht verschiedene Verfügungen, einschließlich des gegenseitigen Einsetzens als Alleinerben, wodurch der überlebende Partner das gesamte Vermögen des Verstorbenen erbt.
Wenn ein Ehegattentestament eigenhändig verfasst wird, müssen beide Partner die gesamte Verfügung eigenhändig schreiben und unterschreiben, um Gültigkeit zu erlangen. Einseitig verfasste und unterzeichnete Testamente sind nur für den Verfasser gültig.
Ehegatten können sich gegenseitig als Alleinerben sowie andere Personen als Erben einsetzen, und ein gemeinschaftliches Testament kann von jedem Ehepartner widerrufen werden. In der Praxis werden gemeinschaftliche Testamente oft mit Zeugen verfasst.
Ein Alleinerbe ist jemand, der vom Verstorbenen allein beerbt wird und das gesamte Erbe oder einen Teil davon durch Einantwortung erwirbt. Die Rechte eines Alleinerben können jedoch eingeschränkt sein, zum Beispiel durch Testamentsvollstreckung.
Es gibt einen Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Ehegattentestament. Ein Erbvertrag kann nur zwischen Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Verlobten abgeschlossen werden, er deckt jedoch maximal 3/4 des Vermögens ab, und 1/4 muss frei verfügbar bleiben. Ein Erbvertrag kann nicht einseitig widerrufen werden und erfordert einen Notariatsakt.