Unterhalt wird ohnehin bezahlt – brauche ich trotzdem ein Gerichtsurteil?
Warum eine aktuelle OGH-Entscheidung geschiedenen Ehegatten rät, sich nicht auf freiwillige Zahlungen zu verlassen
Wir beraten und vertreten bei allen Ehefragen, Scheidungen, Trennungen, Unterhalt, Obsorge (Kontaktrechte), Vermögensaufteilung und in allen Angelegenheiten des Familienrechts. Strategie und Ausarbeitung von Eheverträgen.
Rechtliche Beratung und Vertretung, insbesondere Vertragsgestaltung, in Zusammenhang mit Ankauf/Verkauf/Schenkung von Liegenschaften (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke, etc.), Mietrecht, Gestaltung und Übertragung im Familienkreis und Treuhand.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Wahl und Gründung von Gesellschaften (GmbH, OG, KG, GesbR, FlexKap, Einzelunternehmen, etc.) und laufender rechtlicher Beratung und Betreuung im Unternehmen. Außerdem beraten und vertreten wir im Arbeitsrecht und Insolvenzrecht.
Expertise you can trust – Wir beraten und vertreten in Fällen des Strafrechts insbesondere (aber nicht nur) in Anknüpfung an das Familienrecht wie z.B.: Häusliche Gewalt, Nötigung, Gefährliche Drohung, Stalking, Körperverletzung, Üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung usw.
Wir beraten und vertreten private Personen diskret, vertraulich und umfassend in allen Fragen der Vermögensvorsorge und -nachfolge (Erbrecht, Testament, Vermächtnis) ebenso, wie bei der Schuldensanierung und/oder im Fall des Privatkonkurs.
Warum eine aktuelle OGH-Entscheidung geschiedenen Ehegatten rät, sich nicht auf freiwillige Zahlungen zu verlassen
Getrennt – wer bekommt das Geld für das gemeinsame Haus zurück? Ein Fall, der in der Praxis recht häufig vorkommt…